Aktuelle Vereinsinformation

Quelle: Staatskanzlei MV

Die gestrige Bund-Länder-Konferenz hat den Weg für mögliche Lockerungen im Sport ab dem 8. März frei gemacht. Ob und welche Lockerungen für MV und infolgedessen auch für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eintreten wissen wir erst nachdem der MV-Gipfel am Freitag stattgefunden hat. Erfahrungsgemäß wird die neue Corona-Landesverordnung dann erst übers Wochenende final erstellt. Darüber hinaus benötigen wir vor jeglicher Aufnahme des Trainingsbetriebes die Freigabe durch den Landkreis bzw. die Stadt.

Vorbehaltlich der Beschlüsse des MV-Gipfels am Freitag stehen ab dem 8. März 2021 folgende Lockerungen im Raum, die sich aber ausschließlich auf den Sport im Freien beziehen:

  • Inzidenz unter 50
    • Sport im Freien mit (inkl. Außensportanlagen) kontaktfrei mit max. 10 Personen (altersunabhängig)
  • Inzidenz 50 – 100
    • Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten
    • Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 (!) Jahre im Freien (inkl. Außensportanlagen)

Unter welchen konkreten Bedingungen die Sportausübung ab kommender Woche möglich ist, werden wir am Montag, den 8. März genau prüfen und alles Weitere (Hygienekonzept, Freigabe Stadt/Landkreis, Abstimmung Trainingszeiten, Prüfung der Auflagen für den Trainingsbetrieb, etc.) in die Wege leiten. Die mögliche Freigabe des Trainingsbetriebes erfolgt dann per Mail durch unseren Vereinssportlehrer Karsten Neels zusammen mit der Übermittlung der einzuhaltenden Auflagen sowie des Hygienekonzeptes.

Weitere Informationen werden wir dann zeitnah veröffentlichen.

Bildquelle: Staatskanzlei MV